Infektionsschutzkonzept

  • Grundsatz und Zielsetzung

Ski- und Snowboardfahren hilft bei der psychischen und körperlichen Alltagsbetätigung, stärkt die Abwehrkräfte und erhöht das eigene Energieniveau. Die entscheidende Rolle spielt dabei die körperliche Betätigung in der Natur, da zur körperlichen und geistigen Bewegung der Aufenthalt in der frischen Luft hinzukommt und sich positiv auf den Menschen auswirkt. Sport und Bewegung in der winterlichen Natur erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko.


Die Schneesportschule möchte dafür sorgen, dass Schneesport-Aktivitäten in Zeiten der Covid-19-Pandemie möglichst sicher durchgeführt werden können. Es ist unser Ziel, Infektionen im Rahmen unserer Schneesportkurse durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben zu vermeiden. Mit der Einhaltung aller gängigen und mittlerweile zur Normalität gehörenden Regeln ist Ski- und Snowboardfahren auch in Zeiten von Corona möglich.

  • Rücktritt / Absage

Sollte aufgrund behördlicher Auflagen der gebuchte Schneesportkurs nicht im geplanten Skigebiet stattfinden können und es keine alternativen Skiorte geben, so erstatten wir die Kursgebühren in voller Höhe zurück.

Die Punkte 10 und 11 AGB sind davon nicht betroffen.

(Genaueres siehe AGB`s)

  • Anreise

Die Anreise ist mit dem eigenen PKW oder mit Berr Reisen möglich. Im Falle einer Anreise mit dem Bus gelten die jeweils aktuelle gesetzlichen Vorgaben und das Hygienekonzept von Berr – Reisen (https://www.berr-reisen.de/infos/haeufige-fragen/) Beim Eintreffen im Skigebiet und bei der Kontaktaufnahme zum Skilehrer sind die allgemeinen Infektionsschutzregeln (AHA) einzuhalten. Zudem müssen die aktuell gültigen Ein- und Ausreiseregelungen beachtet werden.

  • Teilnahmevoraussetzungen

Covid 19-Infizierte, positiv auf Covid 19-Getestete oder Teilnehmer mit Covid 19-Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen.

Kunden, die aus Risikogebieten gemäß aktueller Liste des RKI anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-Cov-2-Test vorweisen – unabhängig von ihrem Impfstatus.

Wir appellieren vor der Anmeldung ein aufmerksames Selbstmonitoring durchzuführen und auf typische Symptome zu achten.

  • Anmeldung

Mit der Anmeldung verpflichtet sich jeder Kunde automatisch die jeweils aktuell geltenden gesetzlich geforderten 3G(+) bzw. 2G Regeln zu beachten und den entsprechenden Nachweis mitzuführen. Wir sind aufgefordert diese Nachweise zu überprüfen.

  • Kursbetrieb

Während des Kurses sind von den Teilnehmern und Lehrkräften die allgemeinen Hygieneregeln gemäß den aktuellen Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten. Dies kann möglicherweise bedeuten:
– bei Aufenthalt im Freien kein Mund-Nasen-Schutz erforderlich, jedoch muss die Abstandsregel             von mindestens 1,5 m auch auf der Piste eingehalten werden
– Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen (Gebäude, Gondeln,             geschlossene Haubensessellifte) nach den Vorgaben der Bergbahn bzw. der Gastronomie  
– Händehygiene/Desinfektionsmaßnahmen

  • Lehrkräfte

Die Lehrkräfte sind für die Einhaltung der Regeln verantwortlich und zur Aufforderung der Verhaltensänderung befugt. Kunden, die sich dem widersetzen, müssen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Eine Unterschreitung der Abstandsregel durch den Skilehrer ist nur im Notfall möglich.

  • Sonstiges

Das Leben geht auch mit Corona weiter. Skikurse finden in kleinen Gruppen an der frischen Luft statt. Die Ansteckungsgefahr ist sicher um ein Vielfaches geringer als bei anderen Aktivitäten. Aufgrund unserer Vorkehrungen wird das Risiko minimiert, kann aber nicht ganz ausgeschlossen werden.

Skischulleitung

Andrea Schröder                Markus Schröder

Stand: August 2022